Bürgerinitiative Bliesmenger-Gegenwind

Modifizierte Schutzabstände für den Rotmilan auf dem Allenberg

Leider hält sich unsere Gemeinde bzw. das von ihr beauftragte Planungsbüro nicht an die im NABU-Beitrag genannten Vorgaben des LUA. Dies erhöht die angestrebte Planungssicherheit nicht, sondern stellt die vorgelegte Planung grundsätzlich in Frage.

In der zweiten Offenlegung schreibt die Gemeinde dazu wörtlich “Die konsequente Ausweisung der sogenannten Räume mit erhöhtem oder stark erhöhtem Konfliktpotenzial im Umkreis von Brutstätten windkraftrelevanter Vogelarten (z.B. 1.000 m Uhu, Schwarzmilan, 1.500 m Rotmilan) nach Leitfaden Saarland (2013) als Tabubereiche für Windenergienutzung, würde im Falle von Mandelbachtal unter Berücksichtigung o.g. harter und weicher Kriterien zu einer unangemessen starken Einengung der Flächenkulisse der nach BauGB privilegierten Windenergienutzung führen.” …und reduziert den Schutzabstand um die Horste der betroffnen Rotmilane kurzerhand auf 1000m.
D.h. was nicht passt, soll passend gemacht werden – koste es was es wolle!? Eine ergebnisoffene Planung sieht wohl anders aus.

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