Bürgerinitiative Bliesmenger-Gegenwind

Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Bliesmenger-Gegenwind“ vom 16. Okt. 2017

In einer Pressemitteilung vom 11. Sept. 2017 gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes bekannt, dass die Berufung gegen Versagung der Genehmigung für Windkraftanlagen auf dem Neuhofplateau in Mandelbachtal-Bebelsheim abgelehnt worden sei.
 
Ein Windanlagenbetreiber hatte die Genehmigung für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen vom Typ Nordex N 117/2400 mit einer Nabenhöhe von 141 m und einem Rotordurchmesser von 117 m im Bereich „Priorspitze“ in der Gemarkung Bebelsheim beantragt. Das OVG des Saarlandes hat damit die negative Entscheidung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) bestätigt und dessen Entscheidung damit rechtskräftig werden lassen.
 
Zur Urteilsbegründung führt das OVG folgendes aus: „Die vorgesehenen Anlagenstandorte liegen im räumlichen Umfeld mehrerer Vogelschutz- und FFH-Gebiete (NATURA 2000).
 
Im Mai 2014 hatte das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz den Genehmigungsantrag unter Verweis auf eine negative Betroffenheit der Funktionsräume von windkraftrelevanten Vogelarten, vor allem des Rot- und des Schwarzmilans, durch den Bau und den Betrieb der Anlagen abgelehnt. Der Vogel gehöre absolut und auf den Brutbestand bezogen zu den häufigsten Schlagopfern an Windenergieanlagen in Deutschland.
Der gesamte Bereich der vorgesehenen Standorte sein ein wesentlicher Nahrungsraum für beide Milanarten. Da in Deutschland mehr als 50 % des Weltbestandes des Rotmilans lebten, trage die Bundesrepublik eine hohe Verantwortung für den Schutz dieser Art.“
 
Die Bürgerinitiative „Bliesmenger-Gegenwind“ begrüßt die Entscheidung des OVG nachdrücklich und sieht sich auch hier in ihrer Vorgehensweise in Form des erheblichen Widerstandes gegen die früheren, gescheiterten Pläne zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemarkung Bliesmengen-Bolchen, am Allenberg, bestätigt.
 
Die BI-Vorsitzende, Beate Loschky, erklärt: „Wir sind zufrieden, dass durch diese Entscheidung des OVG die beiden geplanten Windkraftanlagen ebenfalls verhindert werden.“