Bereits im August 2016 hatte das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Klage auf die Genehmigung für zwei Windkraftanlagen (Typ Nordex N 117/2400 mit einer Nabenhöhe von 141 m und einem Rotordurchmesser von 117 m) im Bereich „Neuhofplateau-Priorspitze“ in der Gemarkung Bebelsheim zurückgewiesen.
Mit Beschluss vom 05.09.2017 hat jetzt das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Zulassung einer Berufung gegen diesen Gerichtsentscheid abgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig, der Beschluss ist nicht anfechtbar.