Im Rahmen des integriertes Gemeindeentwicklungskonzeptes der Gemeinde Mandelbachtal führt die Gemeinde Mandelbachtal zwei Workshops durch. Das Thema der ersten Veranstaltung ist der demographische Wandel.
Gerade ländliche Sieldungen sind hiervon besonders betroffen: Aufgrund geringerer infrastruktureller Ausstattung (Geschäfte, Ärzte usw) und ein sehr geringes Angebot an Arbeitsplätzen sind in der Vergangenheit immer mehr gerade jüngere Familien in die Stadt gezogen. Um diesem entgegen zu wirken, sollte Argus Concept ein Konzept entwickeln und der Gemeinde Vorschläge unterbreiten.
Das gleiche Planungsbüro wurde jedoch auch damit beauftragt die Konzentrationsflächen für Windanlagen für die Gemeinde Mandelbachtal zu planen.
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, auch die von der Windkraftplanung betroffenen, sollen also mit Blick auf die Folgen der demographischen Entwicklung u.a. über die „Steigerung der Attraktivität für junge Familien“ diskutieren. Ein Affront, wenn mit Hilfe desselben Planers – ARGUS CONCEPT – junge Familien in den betroffenen Orten Bebelsheim, Habkirchen und Bliesmengen-Bolchen quasi vor ihrer Haustüre mit einer Konzentrationsfläche für ca. 10 – 12 Windkraftanlagen konfrontiert werden.
Die Gemeinde will uns jedoch glauben machen, dass es sich hierbei um eine „theoretische“ Zahl handele und sie es in der Hand habe, wie viele Windkraftanlagen tatsächlich auf den beiden Flächen Allenberg und Östlich Habkirchen realisiert werden.
Etwa 30 % der Flächen sind in Privatbesitz und dort ist theoretisch folglich Platz für 3 – 4 Anlagen, auf die die Gemeinde nach eigenen Aussagen keinen Einfluss hat. Wenn also, wie in einem Rundfunkinterview jüngst und in einigen Gesprächen mit Vertretern der Gemeinde davon die Rede war, dass die Zahl 10 – 12 nur „theoretisch“ sei und in Wirklichkeit nur 3 – 4 Anlagen geplant sind, dann wird die Gemeinde mit ihren 70 % Eigenfläche leer ausgehen und ohne Pachteinnahmen bleiben.
Die Diskussion entglitt unter diesem Aspekt allen, insbesondere dem Veranstalter. So beklagte sich der Veranstalter zu Recht, dass von den Ortsvorstehern der 8 Orte nur 3 eine Rückmeldung auf den Weg brachten und die 130 angeschriebenen Vereine der Gemeinde die gleiche Interessensquote aufbrachten, also so gut wie keine.
Ein tot geborenes Kind also, das nur einem Zwecke dient, für in der Zukunft geplante Maßnahmen der Gemeinde Fördergelder beantragen zu können. Die Gemeinde handelt hier allerdings nach Vorgaben und somit richtig, ohne allerdings die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, die von den Ergebnissen betroffen sein werden.