Bürgerinitiative Bliesmenger-Gegenwind

Bliesgau-Gemeinden und Land gehen zu leichtfertig mit UNESCO-Auszeichnung „Biosphärenreserat“ um

UNESCO-MABIm Rahmen der erneuten Anerkennung des Pfälzerwalds als UNESCO-Biospärenreservat hat die UNESCO kürzlich deutlich gemacht, dass die Errichtung von Windparks diesen Status künftig gefährden könnte. Im Hinblick auf das Risiko, den Status des Bliesgaus als UNESCO-Biosphärenreservat durch den Bau von Windparks zu verlieren, hatte die Linksfraktion im Landtag des Saarlandes unter dem Titel „Windkraft-Anlagen in Biosphären-Reservaten“ eine parlamentarische Anfrage an die saarländische Landesregierung gestellt.
Die Landesregierung hat nun die Anfrage beantwortet.

In einer Pressemitteilung geht die Linksfraktion im Landtag des Saarlandes nun auf die Beantwortung ihrer parlamentarischen Anfrage ein.

Nachfolgend veröffentlichen wir diese Presseerklärung:

 

Barbara Spaniol und Dagmar Ensch-Engel:
Bliesgau-Gemeinden und Land gehen zu leichtfertig mit UNESCO-Auszeichnung „Biosphärenreserat“ um – Titel darf nicht wie in Dresden verspielt werden

DIE LINKE im Saarländischen Landtag wirft den Bürgermeistern der Bliesgau-Gemeinden sowie dem Land leichtfertigen Umgang mit dem UNESCO-Prädikat „Biosphärenreservat“ vor. Grund ist der geplante Zubau von Windkraftanlegen in der  Biosphärenregion. Die umweltpolitische Sprecherin Dagmar Ensch-Engel erklärt: „Es gibt klare Vorgaben der UNESCO und des für alle 16 deutschen Biosphärenreservate zuständigen MAB-Nationalkomitees. Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden betreiben dennoch  zum Teil selbst den Bau neuer Windkraft-Anlagen um sich dann den Hut als Vertreter des Biosphärenzweckverbands aufzusetzen und zu erklären, dass dieser Bau schon in Ordnung gehe. Wie hier mit einer besondere Auszeichnung durch die UNESCO umgegangen wird erinnert stark an das sture Vorgehen, mit dem in Dresden der Weltkulturerbe-Titel verspielt wurde. Bis heute gibt es weder von den Bürgermeistern noch von der Landesregierung befriedigende und nachprüfbare Antworten darauf, wie die UNESCO zum Bau neuer Windkraft-Anlagen etwa im Mandelbachtal steht , wie sich dies mit dem Schutz der Artenvielfalt vertragen soll und wieso ausgerechnet in dieser geschützten Landschaft überhaupt neue rund 200 Meter große Anlagen errichtet werden sollen.“

Die Homburger Abgeordnete Barbara Spaniol ergänzt: „Einige der Bürgermeister und die Landesregierung ignorieren die klare Bedingung des MAB-Nationalkomitees, dass beim Bau neuer Windkraft-Anlagen die Zustimmung ‚der Mehrheit der ortsansässigen Bevölkerung‘ gegeben sein muss und verweisen stattdessen stur auf das Planungsrecht. Dabei ist der Protest der Bevölkerung in der Biosphäre Bliesgau gegen die Windkraft-Anlagen nicht zu übersehen. Dennoch – oder gerade deswegen – weigert sich etwa die Gemeinde Mandelbachtal, die Bürger zu befragen. Ohne Legitimation durch die Bevölkerung sollen diese Anlagen allen Protesten und allen Warnungen der UNESCO zum Trotz mitten in einer geschützten aber windschwachen Landschaft gebaut werden. Das ist beschämend. Das Land und die Gemeinde werben mit dem schönen Bliesgau und zerstören diese Landschaft dann mit Verweis auf den Umweltschutz.“

Hintergrund:

In dem in Blieskastel verabschiedeten Positionspapier warnt das MAB-Nationalkomitee vor dem Bau von Windkraft-Anlagen in Biosphärenreservaten: „Konflikte können sich durch Überbauung, Lärm und Lichtemissionen, Flächenversiegelung (auch Zufahrten), Meideverhalten und Mortalität von Vogel- und Fledermausarten, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie Störung oder Zerschneidung von Lebensräumen in Wald und Offenlandschaft ergeben.“ Daher sind laut MAB „Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate entsprechend ihrer Entwicklungsziele vollständig von der Windenergienutzung freizuhalten.“ Die „Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland“ sehen vor, dass das Entwicklungsziel von Kernzonen in einer Naturentwicklung liegt, die weitgehend unbeeinflusst vom Menschen ist und in der Pflegezone der Schutz der biologischen Vielfalt im Mittelpunkt steht. „Die Kernzone muss mit der Zielstellung des Prozessschutzes als Nationalpark oder Naturschutzgebiet oder auf andere Weise gleichwertig rechtlich gesichert sein.“ Die Pflegezone „soll entsprechend ihrer Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit als Nationalpark oder Naturschutzgebiet oder auf andere Weise gleichwertig rechtlich gesichert werden“.

Martin Sommer
Stellvertretender Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Landtag des Saarlandes