Bitte geben Sie bis spätestens 8. Mai 2015 wieder Ihre persönlichen Rügen gegen die zweite Offenlegung der Windkraftpläne der Gemeinde Mandelbachtal ab. Nutzen Sie dafür gerne den bereits vorbereiteten Rügenentwurf aus unserem Faltblatt, das Sie sich auch aus dem Internet herunterladen können! Ihr Widerspruch/Ihre Rüge aus der ersten Offenlegung der Windkraftpläne zählt für dieses zweite Verfahren NICHT mehr!
Jede Rüge zählt und dokumentiert den erheblichen Widerstand der Bevölkerung aus den betroffenen Orten.
Zur juristischen Stellungnahme durch unseren Rechtsanwalt benötigt dieser auch möglichst viele Rügen/Einwendungen/Widersprüche aus dem vergangenen ersten Planungsoffenlegungsverfahren. Reichen Sie uns bitte eine Kopie dieser Rüge mit Name, Adresse, der Parzellennummer Ihres Grundstückes und der ungefähren Entfernung zum geplanten Vorranggebiet für Windenergieanlagen ein. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter der Rubrik „Vorstand Bliesmenger-Gegenwind e. V.“
Hier die Vorlagen zur Rüge der 2. Offenlegung als doc
und als PDF