An dieser Stelle möchten wir nochmals auf den Artikel von Prof. Dr. Elicker verweisen:
Seinen Ausführungen nach gibt es große Gefahren auch für Kommunen und ihre Akteure, wenn diese bei ihrer Planung von sog. „Windkraft-Vorrangflächen“ bereitwillig den „Abwägungsvorschlägen“ der beauftragten Planungsfirmen folgen.
Er bezeichnet diese Vorgehensweise als unseriös. Dieses bringe für die Ratsmitglieder persönlich auch eine Reihe von schwerwiegenden Haftungsrisiken mit sich.