Bürgerinitiative Bliesmenger-Gegenwind

Windenergieanlagen im saarländischen Staatswald – Umweltminister Jost informiert über die Planungen

Pressemitteilung vom 09.02.2015 – 08:00 Uhr

Ende des Jahres könnten sich schon die ersten Windräder über saarländischem Staatswald drehen.
Konkret sind an 19 Standorten im SaarForst insgesamt 60 Windenergieanlagen geplant. An drei Standorten in Nonnweiler-Bierfeld (Epplerswald), Ottweiler (Jungenwald) und Ottweiler (Himmelwald) läuft derzeit das Genehmigungsverfahren für insgesamt 11 Anlagen. Im Falle der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wird als möglicher Baubeginn Herbst 2015 gesehen. An weiteren 16 Standorten sind insgesamt 49 Anlagen in Planung, für die aber noch kein Genehmigungsantrag eingereicht wurde.
Die geplanten Standorte: Freisen-Asweiler (Rothsberg, 6 Anlagen), Nohfelden-Eiweiler (Diegelsberg, 2 WEA), Mettlach-Weiten (Wintersteinchen, 1 WEA), Ottweiler-Lautenbach (Südlich Lautenbach, 4 WEA), Ottweiler (Nördlich Stülzehof, 6 WEA), Bexbach-Höchen (2 WEA), Eppelborn (Kleeberg, 3 WEA), Lebach-Eidenborn (Bruchwald, 1 WEA), Holz (Fröhner Wald, 2 WEA), Klarenthal (Hühnerscher Berg, 3 WEA), Friedrichsthal (Kallenberg/Erkershöhe, 1 WEA), Merchweiler-Wemmetsweiler (Erkershöhe, 2 WEA), Riegelsberg (Salzleckerhang/Pfaffenkopf, 6 WEA), Überherrn-Altforweiler (Brüchel, 5 WEA), Wadgassen (Buchholz, 3 WEA), Tholey-Theley (Katharinenwald/Beilstein, 2 WEA).

„Vor dem Hintergrund, dass 38 % des Saarlandes mit Wald bedeckt sind, werden wir die im Koalitionsvertrag vereinbarten energiepolitischen Ziele nur erreichen, wenn wir Windkraft auch über Wald ermöglichen. Zurzeit haben wir im Saarland ein Ausbauziel für Windenergie bis 2020 von 300 bis 480 MW“, erklärte Umweltminister Reinhold Jost, der die SaarForst-Planungen am Freitag vorstellte.
Im Staatsforst sollen bis 2020 75 bis 150 MW an Windkraftleistung installiert werden. Das entspricht ungefähr einer Anlagenzahl von 30 bis 60 Windenergieanlagen. Die großen Spannen in den Zielwerten begründen sich in den erheblichen Unterschieden zwischen potentiell möglichen Flächen und tatsächlich bebaubaren Flächen. Jost: „Nicht überall, wo es möglich ist, wird im Wald auch gebaut. Die Auswahl der Windkraft-Standorte unterliegt strengen Vorgaben.“ Der SaarForst führe hier eine Vorprüfung anhand eines betriebsinternen Kriterienkataloges durch und nehme eine Priorisierung von Waldstandorten vor mit dem Ziel, den Eingriff in den Wald zu minimieren. So werden z.B. Vorrangflächen für den Naturschutz und waldökologisch wertvolle alte Waldbestände von vorneherein ausgeschlossen.

Zur Akzeptanzförderung und Herstellung von Transparenz wird frühzeitig der Kontakt mit den betroffenen Kommunen gesucht. Zusätzlich gibt es Beratungsangebote für die kommunalen Gremien und Informationsveranstaltungen für Bürger und Beteiligte. Die Verpachtung des Standorts an die späteren Anlagenbetreiber erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage von öffentlichen Interessenbekundungsverfahren. Für Bürger soll es Beteiligungsmöglichkeiten geben, so genannte Bürgergenossenschaftsmodelle.

Hintergrund:
Mit der Verordnung vom 27.09.2011 (Landesentwicklungsplan LEP Umwelt) wurde die landesplanerisch festgelegte Ausschlusswirkung der dargestellten Vorranggebiete für Windenergie aufgehoben. Seitdem liegt die Zuständigkeit für die Auswahl geeigneter Standorte für Windenergieprojekte über die Festlegung von Konzentrationszonen bei den Gemeinden bzw. dem Kooperationsrat des Regionalverbandes (RV) Saarbrücken. Diese können mittels der Aufstellung von Teil-Flächennutzungsplänen (FNP) „Windenergie“ nach Beachtung harter Ausschlusskriterien (Naturschutz und Infrastruktur) und weicher Ausschlusskriterien (Entfernung zur nächsten Wohnbebauung) Konzentrationszonen festlegen. Bisher haben sich 43 saarländische Kommunen (inkl. RV) zur Durchführung von Verfahren zur Aufstellung von Teil-Flächennutzungsplänen entschieden. Davon wurden bereits 23 Kommunen (inkl. RV) (Stand 20.01.2015) die Genehmigung der FNP-Änderungen erteilt.
Insgesamt sind 2,1% der Fläche des Saarlandes im Rahmen von FNP-Änderungen als Konzentrationszonen für Windenergie genehmigt oder in Planung.

Das Saarland besitzt nach Hessen und Rheinland-Pfalz mit 92.840 Hektar die prozentual größte Waldfläche Deutschlands. 42 % des Waldes befindet sich im Eigentum des Saarlandes (39.522 Hektar).