Die im Rahmen des deutschen „Investitionsbeschleunigungsgesetzes“ vorgesehenen artenschutzrechtlichen Ausnahmen vom Tötungsverbot für artgeschützte Tierarten beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen, verstoßen gegen europäisches Naturschutzrecht und sind damit unwirksam.
Zu diesem Ergebnis kommt neben einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen von Anfang des Jahres, nun auch ein rechtswissenschaftliches Gutachten des Hochschullehrers und Rechtsanwaltes apl. Prof. Dr. Martin Gellermann.
Vor diesem Hintergrund sind die Planungen zum Bau von den Windkraftwerken auf unserem Allenberg, wie sie wohl von Seiten der Juwi AG der Gemeinde Mandelbachtal vorgeschlagen wurden, gänzlich unverständlich.
Details – s. Pressemitteilung des Vereins Naturschutzinitiative e.V. vom 31.08.2020