Nach der neuen EU-Richtlinie 2014/52/EU zur UmweltVerträglichkeitsPrüfung (UVP) ergeben sich folgende Ändeungen:
Der Flächenverbrauch bei Bauvorhaben und der Aspekt „Bevölkerung und menschliche Gesundheit“ wurden als neue Schutzgüter im Rahmen der UVP-Prüfung gesondert hervorgehoben. Zusätzlich müssen das Unfall- und Katastrophenrisiken beurteilt und die sich daraus ergebenden möglichen Beeinträchtigungen auf den Menschen dargelegt werden. Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Es besteht die Pflicht, den UVP-Bericht digital und öffentlich zugänglich bereitzustellen.