Demnach handele es sich um den Einschlag von Eschen aus Verkehrssicherungsgründen an den Wegerändern. Diese Baumart sei von einer Pilzkrankheit befallen und müsse deshalb vor dem Austreiben geschlagen werden.
Auf dieses Problem wurde jedoch – wie uns zugetragen wurde – bereits im vergangenen Jahr (10.10.2014) vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufmerksam gemacht.
„Pilz bedroht Eschenbestand im Saarland – Eschentriebsterben
breitet sich landesweit aus – Mangelnde Standsicherheit der
Bäume zwingt Behörden zum Handeln 10.10.2014″
Da die Gemeinde Mandelbachtal einen unterdurchschnittlich geringen Waldanteil hat, sei hier die Frage erlaubt, ob diese Holzfällarbeiten genau in dieser Zeit haben stattfinden müssen.