Der saarländische Staatsrechtler Prof. Dr. Michael Elicker und Andreas Langenbahn zeigen offensichtlich rechtswidrigen und nichtigen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ auf.
Bewegen sich Windkraftpläne der Gemeinden in einem
rechts(staats)freien Raum? Werden Bürgermeister und Ratsmitglieder bald auch persönlich in Haftung genommen?