„Die planerische Abwägung muss bis zur endgültigen Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan ergebnisoffen sein. Das sogenannte Wegwägen von Belangen für oder gegen Windkraftanlagen, um ein vorweg bestimmtes planerisches Ziel zu erreichen ist unzulässig.“
Man kann es nicht glauben, aber diese Aussage stammt von Argus Concept aus dem Jahr 2012 (S. 11 eigene Präsentation für Gemeinde Mandelbachtal 2012)
Zur Erinnerung: Bereits vor der 1. Offenlegung und vor dem Tausch der Pflegezone wirkte Argus Concept an den Plänen für die beiden WEA im Bereich Neuhof mit.
Aus den aktuellen Plänen S. 18:
„Die konsequente Ausweisung der sogenannten Räume mit erhöhtem oder stark erhöhtem Kon-fliktpotenzial im Umkreis von Brutstätten windkraftrelevanter Vogelarten (z.B. 1.000 m Uhu, Schwarzmilan, 1.500 m Rotmilan) nach Leitfaden Saarland (2013) als Tabubereiche für Windenergienutzung, würde im Falle von Mandelbachtal unter Berücksichtigung o.g. harter und weicher Kriterien zu einer unangemessen starken Einengung der Flächenkulisse der nach BauGB privilegierten Windenergienutzung führen.“
Wer arbeitet hier – wie oben gefordert – ergebnisoffen?!?