Die Flächen nördlich des Allenberges sind infolge des dort bestehenden Bautenschutzes für Windenergienutzung TABU-Bereich. Dies geht eindeutig aus den Karte von Argus Concept hervor.
Von einer Verspargelung der Landschaft kann innerhalb der gesamten Gemeinde daher längst keine Rede mehr sein. Die Deutsche Flugsicherung empfahl als Folge der Offenlegung von 2014 eindeutig, im gesamten Gemeindegebiet (da auch Anlagenschutzbereich) KEINE Vorranggebiete für Windenergienutzung auszuweisen.
„Vorrangebiete und Eignungsgebiete zur Windenergienutzung sollten grundsätzlich nur festgelegt werden, wenn und soweit keine Anlagenschutzbereiche von Flugsicherungsanlagen davon berührt sind. Die in den Anlagenschutzbereichen geplanten Objekte bedürfen einer Einzelfallprüfung und sind unter Angabe der Standortkoordinaten und Anlagenhöhe über die Landesluftfahrtbehörde zur Prüfung vorzulegen“.
Anlagen, deren Höhe die Kote 409 mNN überschreiten, fallen unter den Anlagenschutzbereich.
Der Allenberg liegt bereits auf einer Meershöhe von mind. 300 mNN, was bei 200 m hohen Anlagen, wie sie aus Gründen der Windhöffigkeit in der Planung von Argus Concept ins Auge gefasst werden, eine Gesamthöhe von mind. 500 mNN ergeben!