Ein Mitarbeiter eines Planungsbüros wurde am heutigen Sonntag im Bereich des Aussichtsturmes gesichtet. Wie ein Gespräch ergeben hat, sammelt er Daten für Schmal & Ratzbor, die wiederum eine Raumnutzungsanalyse erstellen. Dies bedeutet die Flugbewegungen der windkraftrelevanten Vögel (insbesondere des Rotmilans) werden nun genau untersucht.
Dies deutet stark daraufhin, dass Herr Schöndorf (Aufsichtsrat BEG) den Ablehnungsbescheid des LUA und des Umweltministeriums für die beiden von ihm beauftragten WEA im Bereich Neuhof (siehe unser Beitrag) nicht akzeptiert und gegen diese Ablehnung Klage einreicht.
Hoffentlich arbeiten die Planer bzw. Schmal & Ratzbor dieses Mal genauer und dokumentieren auch die tatsächlichen Bewegungen!
Das erste Gutachten, das von Schmal & Ratzbor erstellt wurde, wurde von der saarländischen Fachbehörde LUA als falsch bzw. mit zahlreichen Mängeln und damit als unbrauchbar bewertet.
Damals hieß es tatsächlich für den Bereich Neuhof: es konnten keine bzw. kaum Flugbewegungen des Rotmilan dokumentiert werden!
Und das in einer Region, in der im Prüfradius von 4 km 6 Rotmilan- und 3 Schwarzmilanhorste vorkommen!!!