Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz, dem Helgoländer Papier und dem Leitfaden zum Artenschutz (Saarland) gelten 1500 m Schutzabstand zwischen Rotmilanhorst und WEA.
Aus Gründen des Naturschutzes wurden die beiden WEA im Bereich Neuhof kürzlich abgelehnt. Obwohl dies die Gemeinde und Argus Concept weiß, planen sie mit Abständen, die nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Karte oben: Würde die Gemeinde es ernst nehmen mit dem Naturschutz, dann wäre die blaue Fläche die mögliche Fläche auf dem Allenberg.
Es wäre KEINE Konzentrationsfläche möglich.
Karte unten: Diese zeigt die potenzielle Konzentrationsfläche der 2. Offenlegung mit 1000 m Schutzabstand.