Bürgerinitiative Bliesmenger-Gegenwind

Die Bedeutung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Genehmigung von Windrädern

Nach der neuen EU-Richtlinie 2014/52/EU zur UmweltVerträglichkeitsPrüfung (UVP) ergeben sich folgende Ändeungen:

Der Flächenverbrauch bei Bauvorhaben und der Aspekt „Bevölkerung und menschliche Gesundheit“ wurden als neue Schutzgüter im Rahmen der UVP-Prüfung gesondert hervorgehoben. Zusätzlich müssen das Unfall- und Katastrophenrisiken beurteilt und die sich daraus ergebenden möglichen Beeinträchtigungen auf den Menschen dargelegt werden. Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Es besteht die Pflicht, den UVP-Bericht digital und öffentlich zugänglich bereitzustellen.

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