Bürgerinitiative Bliesmenger-Gegenwind

Das Biosphärenreservat Bliesgau muss wieder Windenergieausschlussgebiet werden!

In einem gemeinsamen Schreiben von fünf Initiativen aus dem Biosphärenreservat Bliesgau, darunter die BI Bliesmenger-Gegenwind wird die saarländische Landesregierung aufgefordert, den Bliesgau wieder als Ausschlussgebiet für die industrielle Windenergienutzung zu erklären und dafür Sorge zu tragen, dass der Bliesgau als wertvolle Naturregion bewahrt wird.

Zwei der Bliesgau-Initiativen kämpften ursprünglich nur gegen einen industriell betriebenen Kalktagebau, gegen dessen Erweiterung und den auf den Tagebau zurückgehenden Schwerlastverkehr. Die übrigen Initiativen hatten anfänglich vor allem die im Bliesgau geplanten Großwindanlagen im Fokus. Mit der Zeit kristallisierte sich im gegenseitigen Austausch immer deutlicher heraus, dass es alle Initiativen letztlich mit einer gemeinsamen Problematik zu tun haben: 

Wir wenden uns gegen nicht natur- und kulturraumverträgliche Industrieanlagen bzw. Großprojekte, die über die Köpfe der unmittelbar betroffenen Menschen hinweg beschlossen wurden. Die Bevölkerung vor Ort wurde und wird in die entsprechenden politischen Entscheidungsprozesse nicht angemessen eingebunden – negative Konsequenzen für Mensch und Natur wurden und werden nicht ausreichend berücksichtigt.

Wenn man bedenkt, dass die UNESCO die „harmonische Entwicklung von Mensch und Natur“ als das zentrale Ziel von Biosphärenreservaten herausstreicht, so wird dieses Ziel im Biosphärenreservat Bliesgau derzeit verfehlt. Darüber können auch teure Prestigeprojekte an anderer Stelle nicht hinwegtäuschen.

Für diese negativen Entwicklungen im Bliesgau gibt es verschiedene Ursachen. Im Hinblick auf den geplanten Ausbau der Windenergie, ist vor allem die 2011 unter Federführung von Frau Dr. Simone Peter erfolgte Novellierung des Landesentwicklungsplans (LEP) Umwelt verantwortlich zu machen.

Bis zu dieser Änderung des LEP Umwelt war der Bliesgau aus gutem Grund als Ausschlussgebiet für die industrielle Windenergienutzung definiert. Auch der NABU hat den Bliesgau als IBA-Gebiet (Important Bird Area), also als faktisches Vogelschutzgebiet, als einer der beiden saarländischen Kernverbreitungsräume des Rotmilans und als Region mit einer hohen Greifvogeldichte zum Taburaum für Windenergieanlagen erklärt.

Sinnvolle Klimaschutzmaßnahmen sind in diesem Biosphärenreservat auch ohne die Windenergie möglich, wie das Taurus-Institut der Universität Trier bereits 2007 in seinem Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept für die Region Bliesgau aufgezeigt hat. Der NABU-Landesverband hat ebenfalls auf natur- und kulturraumverträglichere Alternativen verwiesen.

Die sich derzeit in Rheinland-Pfalz abzeichnende Entwicklung, dass der Pfälzerwald – ebenso wie der französische Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservats Pfälzerwald-Vosges du Nord – wahrscheinlich windenergiefrei bleiben wird, eröffnet auch dem Biosphärenreservat Bliesgau, das im Südosten an das rheinland-pfälzisch/französische Reservat angrenzt, eine große Chance:

Beide Biosphärenreservate könnten in energiepolitischer Hinsicht miteinander kooperieren.  Da die UNESCO sowohl in den Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate als auch in der Sevilla-Strategie ausdrücklich betont, dass eine Zusammenarbeit von Biosphärenreservaten anzustreben ist, könnten sich infolge eines gemeinsamen Bemühens um nachhaltige Klimaschutzmaßnahmen jenseits der industriellen Windenergienutzung zahlreiche positive Synergieeffekte einstellen. Dies käme auch der „Bewahrung von Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes“ sowie dem „Erhalt unzerschnittener Landschaftsräume“ zugute,   die im Nationalen Kriterienkatalog der UNESCO als Merkmale einer nachhaltigen Entwicklung von Biosphärenreservaten aufgeführt werden.

Sollte die saarländische Landesregierung bei ihrer Haltung bleiben und in ihrem Reservat  die Errichtung von Großwindanlagen zulassen, dann könnte dem Bliesgau die Aberkennung des Biosphärenstatus drohen. Auch in Rheinland-Pfalz wurde der Pfälzerwald von der dortigen Landesregierung für den Ausbau der Windenergie geöffnet. Erst als die UNESCO bzw. das MAB-Nationalkomitee erheblichen Druck aufbaute und mit der Aberkennung des Biosphärenstatus drohte, lenkten die verantwortlichen Ministerien ein. Diese Entwicklung sollte  der saarländischen Landesregierung ein mahnendes Beispiel sein und sie sollte den Bliesgau wieder zum Ausschlussgebiet für die Windenergienutzung erklären.

Hier finden Sie die Resolution im Original

 

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